Infrastrukturversicherungen
Die Ergänzung und Ausweitung des Versicherungsschutzes aus Gebäude- und Maschinenbruchversicherungen auf die firmeneigene Infrastruktur kann gesondert erfolgen.
Die Ergänzung und Ausweitung des Versicherungsschutzes aus Gebäude- und Maschinenbruchversicherungen auf die firmeneigene Infrastruktur kann gesondert erfolgen.