Bahn­Rente

Warum ist es sinnvoll, sich dem Branchen­standard Bahn­Rente anzuschließen?

Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch gemäß § 1a BetrAVG auf Entgeltumwandlung. Das hat weitreichende Konsequenzen: Arbeitnehmer können Entgeltumwandlung nur zusammen mit dem Arbeitgeber realisieren und dieser ist verpflichtet, diesen Prozess zu organisieren.

Im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in dieser Situation zahlreiche Branchenversorgungswerke entstanden, wie z.B. MetallRente, TextilRente und VDMA-Rente, deren Träger die Allianz ist.

Gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG steht der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistung auch ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Der Branchenstandard BahnRente erfüllt diese Ansprüche mit einer überdurchschnittlichen Sicherheit, Rentabilität, branchenorientiertem Service und einer hohen Akzeptanz in der Branche.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

1. Branchenstandard

Eine durchgängige Tarifgestaltung erlaubt schon bei geringen Aufwendungen best mögliche Versorgungsleistungen für den Arbeitnehmer. Die Portabilität der Verträge ergibt eine problemlose Übernahme für den Arbeitgeber und garantiert dem Arbeitnehmer den Fortbestand der ihm zugesagten Leistung.

2. Sicherheit

Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistung auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgte. Nicht jedem Arbeitgeber sind die rechtlichen Konsequenzen, auf die er sich in der Vergangenheit eingelassen hat, bewußt. Die Branchenlösung BahnRente erfüllt alle Ansprüche des Betriebsrentengesetzes.

3. Einfache Verwaltung

Die betriebliche Versorgung gewinnt künftig immer mehr an Bedeutung. Es wird Normalität, dass Arbeitnehmer ihre Versorgung mitbringen und mitnehmen. Die eigene Unternehmensverwaltung bei einer hohen Beteiligung an der Entgeltumwandlung schlank und einfach zu halten, ist oberstes Ziel.