Arbeitszeitkontenmodelle

Lebenszeitmodell und/oder betriebliche Altersversorgung

Beim Lebensarbeitszeitmodell handelt es sich nicht um einen weiteren Durchführungsweg der Betrieblichen Altersversorgung (BAV). Es ist vielmehr eine interessante Alternative oder Ergänzung zur BAV.

Während es das primäre Ziel der BAV ist, die Zeit ab Eintritt in den Ruhestand zu finanzieren, ist das Lebensarbeitszeitmodell in erster Linie darauf ausgelegt, die flexible Gestaltung der Zeit bis dorthin – also der Lebensarbeitszeit – zu ermöglichen. Zusätzlich und alternativ ermöglicht das Lebensarbeitszeitmodell dem Arbeitnehmer die variable Ansparung einer Betrieblichen Altersversorgung. Wobei er aber bei Bedarf auch vor Erreichen des Rentenalters jederzeit wieder auf sein Sparguthaben zurückgreifen kann. Dies ist in der BAV selbst überhaupt nicht möglich.

Gehaltsumwandlung – aufgeschobene Vergütung mit nachgelagerter Besteuerung

Anstatt sich die fraglichen Teile seiner Vergütung nach Abzug von Lohnsteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträgen netto auszahlen zu lassen, lässt der Arbeitnehmer die entsprechenden Bruttobeträge – sowie die etwa darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen – in ein auf das Unternehmen lautendes und an den Arbeitnehmer verpfändetes Depotkonto einzahlen. Mindest- oder Höchstbeträge sind dabei ebenso wenig vorgeschrieben wie eine Pflicht zur kontinuierlichen Dotierung solcher Depots.

Für die eingezahlten Brutto-Vergütungsbestandteile gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung ("Bruttosparen"): Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge müssen erst dann abgeführt werden, wenn das Depotguthaben zu einem späteren Zeitpunkt dazu verwendet wird, während einer Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit Lohn oder Gehalt weiter zu bezahlen – oder wenn das Guthaben aus anderen Gründen an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird.

Option zur Umschichtung von Zeitwertguthaben in eine BAV

Zu den entscheidenden Vorzügen des Lebensarbeitszeitmodells gehört ferner, dass der Arbeitnehmer zu jedem beliebigen Zeitpunkt seines Berufslebens sein Depotguthaben ganz oder in Teilbeträgen – ohne Belastung durch Steuern und meist auch ohne Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge – in einen oder mehrere Durchführungswege der Betrieblichen Altersversorgung (BAV) überführen kann.

In idealer Weise kann der Arbeitnehmer so jederzeit von einem Lebensarbeitszeitmodell zu einem Altersversorgungsmodell wechseln, ohne schon in der Kapitalaufbauphase an das vielfach starre und/oder restriktive Regelwerk des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gefesselt zu sein.

Er hat insbesondere jederzeit das Wahlrecht

Diese Verfügungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sind der BAV selbst völlig fremd.